Du hast einen guten Draht zu Kindern und Jugendlichen? Das ist eine super Voraussetzung für die Arbeit in unseren Kitas und in unseren Jugendhilfeeinrichtungen.
Nach der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. nach dem zweijährigen Besuch der Fachschule für Sozialassistenz kannst du das Anerkennungsjahr bei uns absolvieren und erhältst schon während deiner Ausbildung abwechslungsreiche Einblicke in die pädagogische Arbeit. Dadurch ist auch dein anschließender Berufseinstieg ein Kinderspiel!
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Während der dreijährigen praxisintegrierten Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher (PiA) bist Du mitten im Geschehen und kannst wertvolle Praxiserfahrungen sammeln.
Die praxisintegrierte Ausbildung bietet sich daher besonders für Quereinsteiger/-innen an.
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Die berufsbegleitende Ausbildung dauert ebenso wie die vollzeitschulische Ausbildung drei Jahre.
In der Regel ist man bei dieser Ausbildungsform an drei Tagen in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besucht zwei Tage die Fachschule. Die Fachschülerin/der Fachschüler schließt einen Arbeitsvertrag mit der Einrichtung. Das Beschäftigungsverhältnis muss einen Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit haben. Bei der Rheinischen Gesellschaft kannst du die Ausbildung in folgenden Einrichtungen absolvieren:
oder die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit (vollzeitschulische Ausbildung), im Fall der berufsbegleitenden Ausbildung ist ein Praktikum im Umfang von mindestens 240 Stunden (6 Wochen) ausreichend. Darauf angerechnet werden können ein Freiwilliges Soziales Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und ehrenamtliche einschlägige Tätigkeiten.
Die Eingruppierung in der berufsbegleitenden Ausbildung richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der für die ausbildende Einrichtung gültigen Tarifordnung. Bei 19,5 Stunden ca. 1. 400,00 Euro
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